Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder aktiv – Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert

Foto: KfW-Bildarchiv/Thorsten Futh

Seit 22.02.2022 können wieder neue Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Hier ist mit einer Art von Reaktivierung unter geänderten Bedingungen in Kombination mit einem stark eingeschränkten Haushaltsbudget zu rechnen. Darüber könnte eine Überbrückung der EH40-Neubau-Förderung im laufenden Jahr geleistet werden. Spätestens ab 2023 ist mit einer (auch inhaltlichen) Neukonzeption der EH40-Neubauförderung zu rechnen.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rund 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr, gestellten Altanträge zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Online-Auftritten der KfW bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.